Der Klingenberger Galgen

Richtstätte des Klingenberger Hochgerichts

Centgericht 1200 bis 1803

Das Gericht tagte damals unter den alten Linden vor dem Maintor. Stabhalter und Frager war der Edelherr von Bickenbach, später der mainzische Amtmann. Klingenberg, Trennfurt, Großheubach und Röllbach entsandten je zwei, Röllfeld, Schmachtenberg, Erlenbach, Elsenfeld und Laudenbach je einen Schöffen zur Gerichtsverhandlung. Mechenhard war davon befreit, weil es das Holz für den Galgen zu stellen hatte.

Bei der Gerichtsverhandlung mussten die Schöffen ein einstimmiges Urteil finden, das der Stabhalter anschließend bekannt gab. Dann zerbrach er seinen Stab und warf die Teile unter die Zuschauer. Nun war das Urteil rechtskräftig. Das Gericht, der Geistliche, der Delinquent und das Volk formierten sich unter dem Läuten des Armensünderglöckleins und zogen zum Galgen auf dem Hohberg. Der Galgen war auf einer Steinplattform errichtet und hatte drei hölzerne Pfeiler, die in Dreiecksform mit je einem Querbalken verbunden waren.

Die Stadt Klingenberg hatte neben dem Centgericht noch ein eigenes Hochgericht, das von Schöffen aus Klingenberg gebildet wurde. Die Richtstätte war dieselbe. Hatte der Verurteilte Vermögen, musste er die Hälfte der Gerichtskosten tragen, wenn nicht, übernahm die Cent / die Stadt die Gesamtkosten. Wann die letzte Hinrichtung stattgefunden hat war nicht mehr festzustellen. 1728 war in Klingenberg noch ein Scharfrichter im Dienst, 1804 wird noch ein Wasenmeister (Abdecker) erwähnt.

Mit dem Übergang unseres Gebietes an Bayern 1814 endet die mainzische Gerichtshoheit in Klingenberg und den dazugehörenden Orten. Die alten Gewannennamen "Galgenröder" und "Schindgraben" sowie der "Armsünderweg" erinnern an diese Zeit.